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   LSG Sachsen, 05.09.2014 - L 8 SB 78/13 B KO   

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https://dejure.org/2014,26904
LSG Sachsen, 05.09.2014 - L 8 SB 78/13 B KO (https://dejure.org/2014,26904)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 05.09.2014 - L 8 SB 78/13 B KO (https://dejure.org/2014,26904)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 05. September 2014 - L 8 SB 78/13 B KO (https://dejure.org/2014,26904)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streit über die Höhe der aus der Staatskasse zu erstattenden Vergütung eines im Rahmen der Prozesskostenhilfe (PKH) beigeordneten Rechtsanwalts; Prüfung der Entstehung einer fiktiven Terminsgebühr bei Beendigung eines Verfahrens durch die Annahme eines ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Streit über die Höhe der aus der Staatskasse zu erstattenden Vergütung eines im Rahmen der Prozesskostenhilfe (PKH) beigeordneten Rechtsanwalts; Prüfung der Entstehung einer fiktiven Terminsgebühr bei Beendigung eines Verfahrens durch die Annahme eines ...

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • LSG Thüringen, 29.07.2009 - L 6 B 15/09

    Vergütung von Rechtsanwälten im sozialgerichtlichen Verfahren; fiktive

    Auszug aus LSG Sachsen, 05.09.2014 - L 8 SB 78/13
    An der entsprechenden Rechtsprechung des Sächsischen LSG (vgl. etwa Beschluss vom 27.03.2012 - L 6 AS 75/11 B KO - nicht veröffentlicht; ebenso Hessisches LSG, Beschluss vom 03.05.2011 RdNr. 18 - L 2 SF 140/10 E; Thüringer LSG, Beschluss vom 29.07.2009 - L 6 B 15/09 SF - juris RdNr. 2; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12.12.2013 - L 19 AS 1972/13 B - juris RdNr. 29) hält der Senat fest.
  • BGH, 09.06.2010 - XII ZB 75/10

    Vergütungsfestsetzung für den Prozesskostenhilfeanwalt: Rechtsbeschwerde zum BGH

    Auszug aus LSG Sachsen, 05.09.2014 - L 8 SB 78/13
    Denn nach § 56 Abs. 2 Satz 1 RVG i. V. m. § 33 Abs. 4 Satz 3 RVG findet keine Beschwerde an einen obersten Gerichtshof des Bundes statt (vgl. Bundesgerichtshof, Beschluss vom 09.06.2010 - XII ZB 75/10 - juris RdNr. 4; Mayer in: Gerold/Schmidt, RVG, 21. Aufl., § 33 RdNr. 19; Hartmann, Kostengesetze, 43. Aufl., § 33 RVG RdNr. 28.).
  • SG Trier, 04.07.2012 - S 6 SB 362/08
    Auszug aus LSG Sachsen, 05.09.2014 - L 8 SB 78/13
    Die Gegenauffassung, die vorrangig darauf abstellt, dass auch bei der Beendigung eines Verfahrens durch Annahme eines Teilanerkenntnisses und Abgabe einer Teilrücknahmeerklärung die Durchführung einer mündlichen Verhandlung entbehrlich werde, womit der von der fiktiven Terminsgebühr verfolgte Zweck - Vermeidung von unnötigen gerichtlichen Terminen - erreicht werde (vgl. etwa SG Trier, Beschluss vom 04.07.2012 - S 6 SB 362/08 - juris RdNr. 37), berücksichtigt nicht, dass sich nur bei der Annahme eines "vollen" Anerkenntnisses der Rechtstreit in der Hauptsache ohne jegliche weitere Prozesshandlungen erledigt (§ 101 Abs. 2 SGG).
  • LSG Hessen, 03.05.2011 - L 2 SF 140/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Geltendmachung der

    Auszug aus LSG Sachsen, 05.09.2014 - L 8 SB 78/13
    An der entsprechenden Rechtsprechung des Sächsischen LSG (vgl. etwa Beschluss vom 27.03.2012 - L 6 AS 75/11 B KO - nicht veröffentlicht; ebenso Hessisches LSG, Beschluss vom 03.05.2011 RdNr. 18 - L 2 SF 140/10 E; Thüringer LSG, Beschluss vom 29.07.2009 - L 6 B 15/09 SF - juris RdNr. 2; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12.12.2013 - L 19 AS 1972/13 B - juris RdNr. 29) hält der Senat fest.
  • LSG Sachsen, 13.03.2013 - L 8 AS 179/13
    Auszug aus LSG Sachsen, 05.09.2014 - L 8 SB 78/13
    § 197 Abs. 2 SGG ist von vornherein nicht einschlägig, denn diese Norm bezieht sich allein auf die Kostenfestsetzung im Verhältnis der Beteiligten des Klageverfahrens untereinander, nicht jedoch auf die Festsetzung der PKH-Vergütung eines beigeordneten Rechtsanwalts (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 13.03.2013 - L 8 AS 179/13 B KO - juris RdNr. 7).
  • LSG Sachsen, 22.04.2013 - L 8 AS 527/12

    Rahmengebühr, Typisierung, Einzelfallentscheidung, Rechtsmittel

    Auszug aus LSG Sachsen, 05.09.2014 - L 8 SB 78/13
    Auch § 178 Satz 1 SGG steht einer Beschwerde nicht entgegen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschluss vom 22.04.2013 - L 8 AS 527/12 B KO - juris RdNr. 13).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2013 - L 19 AS 1972/13

    Rechtsanwaltsvergütung nach RVG in Sozialrechtssachen

    Auszug aus LSG Sachsen, 05.09.2014 - L 8 SB 78/13
    An der entsprechenden Rechtsprechung des Sächsischen LSG (vgl. etwa Beschluss vom 27.03.2012 - L 6 AS 75/11 B KO - nicht veröffentlicht; ebenso Hessisches LSG, Beschluss vom 03.05.2011 RdNr. 18 - L 2 SF 140/10 E; Thüringer LSG, Beschluss vom 29.07.2009 - L 6 B 15/09 SF - juris RdNr. 2; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12.12.2013 - L 19 AS 1972/13 B - juris RdNr. 29) hält der Senat fest.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.03.2018 - L 20 SO 95/18

    Vergütung von Rechtsanwälten im sozialgerichtlichen Verfahren

    Denn der Gesetzgeber bezweckt mit ihm die Förderung möglichst frühzeitiger einverständlicher (vollständiger) Beilegungen eines Rechtsstreits (vgl. LSG NRW, Beschluss vom 21.10.2013 - L 12 AS 1102/13 B Rn. 34 m.w.N.), ohne dass der Anwalt durch einstweilige Nichtannahme des Anerkenntnisses eine mündliche Verhandlung einzig mit dem Ziel erzwingt, eine Terminsgebühr auszulösen (vgl. LSG Thüringen, Beschluss vom 05.09.2014 - L 8 SB 78/13 B KO Rn. 17 unter Hinweis auf BT-Drs. 17/11471 S. 275).
  • LSG Sachsen, 09.09.2014 - L 8 AS 1192/12

    Streit über die Höhe der aus der Staatskasse zu erstattenden Vergütung eines im

    Der Senat hat bereits entschieden, dass in Fällen eines - wie hier - angenommenen Teilanerkenntnisses und späterer Erledigungserklärung, die der Sache nach eine Rücknahme darstellt, keine fiktive Terminsgebühr entsteht (Beschluss vom 05.09.2014 - L 8 SB 78/13 B KO - zur Veröffentlichung in juris vorgesehen).
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